Aus der Satzung des Heimatverbandes Banater Berglanddeutschen
II. Absatz: Mitgliedschaft
- Mitglied des Heimatverbandes, die Einzel- oder
Rechtsperson sein können, sind:
a. Ordentliche Mitglieder; sie leisten regelmäßig
Beiträge und nehmen durch ihre persönliche Mitarbeit
unmittelbar am Verbandsleben teil. Sie
sind vollberechtigte Verbandsmitglieder mit passisem
und aktivem Wahlrecht.
b. Unterstützende Mitglieder; sie unterstützen den
Verband mit regelmäßigen Beiträgen, ohne sich
zur vollen Mitarbeit zur Verfügung zu stellen; sie
haben daher kein Stimmrecht.
c. Ehrenmitglieder; sie werden von der Hauptversammlung
auf Vorschlag des Bundesvorstandes,
in Anerkennung ihrer Verdienste um das Banater
Berglanddeutschtum gewählt.
- Ordentliche und unterstützende Mitglieder können alle
natürlichen Personen werden, sofern sie das 18. Lebensjahr
vollendet haben, wie auch jede juristische
Person mit Sitz in Deutschland, wenn deren Zielsetzung
mit den Verbandszielen vereinbar ist. Sie erwerben
die Mitgliedschaft durch Ausfüllen einer
Beitrittserklärung. Der Antrag auf Mitgliedschaft kann
vom Bundesvorstand ohne Angabe von Gründen abgelehnt
werden. Ordentliche und unterstützende
Mitglieder sind zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages verpflichtet.
Sie erhalten das Mitteilungsblatt des
Verbandes kostenlos. Ihre Mitgliedschaft schließt die
Familienmitglieder ein, zu denen in der Beitrittserklärung
Angaben gemacht werden.